Kaum werden die Temperaturen wieder angenehmer wärmer und abends bleibt es auch schon mal länger hell, kommen die Leute auch wieder aus ihren Gemütlichen Heimen.
Sie beginnen das alljährliche “Angrillen”! Grillen ist der deutschen lieblingsbeschäftigung. Denn Grillen fasziniert die Menschen, bringt sie zusammen, macht einfach spass. Aber der Spass hat auch Grenzen. Das wissen die meisten nur leider nicht.
Denn es gibt Gesetze die einem klar vorschreiben wie, wann und wo Gegrillt werden darf.
Was des Grillers leid ist, ist des Nachbars Glück!
Faustregel: Das Grillen im eigenen Garten ist erlaubt!
Allerdings darf die Grillerei und der vielleicht daraus resultierende Lärm durch Freunde und Gesellen andere nicht stören.
Bis 22 Uhr darf gegrillt werden aber in anständigen Maße mit einer Lärmkulisse die die niemanden in seiner Ruhe stört. Auch im eigen Garten.
Den die Nachtruhe gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Sie dürfen zwar Nachts weitergrillen, nur darf die dabei enstehende Lärmkulisse “Zimmerlautstärke” nicht übersteigen.
Darf auf dem Balkon gegrillt werden?
Auf dem Balkon sind Grillzeiten oder Barbecues eindeutig begrenzt.
Das Amtsgericht in Bonn hat das Grillen und Bruzeln in der Zeit von April bis ende September einmal im Monat erlaubt. Einmal im Monat darf man also auf dem heimischen Balkon grillen.
Aber um wirklich die Nachbarschaft im Hause nicht auf die Probe zu stellen, empfiehlt es sich das mit den Nachbarn im Hause kurz abzusprechen.
Damit jeder der seine Wäsche auf dem Balkon zum Trocknen aufgehängt hat, die Möglichkeit bekommt die Wäsche reinzuholen, damit sie nicht nach geräucherten und gegrilltem riecht. Besser noch, wenn man die Nachbarn mag: Man lädt sie ein. Da haben dann alle was davon und kaum einer wird meckern. Und Grillen fördert ja auch die Gemeinschaft.
Viel Spass beim Grillen.
