Rasenmähen – Zeiten einhalten!

Wer Rasen hat, weis bescheid. Alle paar Wochen muss die Rasenfläche gemäht werden.  Dem einen macht das Rasenmähen spass der andere haßt es, weil es doch eine gewisse Menge an Arbeit ist. Je nach dem wie gross die Rasenfläche ist die bearbeitet werden muss!
Aber auch beim Rasenmähen kann man schon ins Nachbarschaftliche Fettnäpfchen treten. Denn es gibt zeiten zu denen man nicht Rasenmähen darf.

Sobal die Gartenzeit beginnt, beginnt auch das verschönern des Gartens. Dazu gehört auch die regelmässige Rasenpflege.
Wer beim Rasenmähen einen gewissen Lärmpegel überschreitet, handelt gegen das Gesetz. Glauben Sie nicht? Warten Sie es ab!
Der Lärm der durch das benutzen eine Rasenmäher oder anderer Gartenmaschinen entsteht, kann Nachbarn und Anwohner stören, und die Nachbarschaft enorm überstrapazieren.
Wer die Regeln beim Lärmentwickeln zum Beispiel bei Gartenarbeit, Grillfesten, Gartenparties nicht einhält, kann unter umständen angezeigt werden. Dies wurd  Gesetzlich geregelt.
Im § 7 der Verordnung zur Druchgührung des Bundes-Immisionsschutzgesetzes (BImSchV) ist geregelt wann wan der Rasen gemäht werden darf!
Danach is es an Sonntagen und Feiertagen untersagt mit motorbetriebenen Rasenmähern zu arbeiten.
An Wochentagen von Montag bis Samstag darf in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr gemäht werden. In ganz dicht besiedelten Wohngegenden ist das Gesezt noch enger gehalten.  Dort darf in der Regel nur zwischen 9 Uhr und 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr Rasen gemäht werden.
Dies sind klare Vorgaben. Wer sich nicht daran hält, kann unter umständen durch Nachbarn die sich durch die Lärmbelästigung gestört fühlen angezeigt werden.

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